Riester-Rente
Die Riester-Rente ist im Altersvermögensgesetz geregelt und wurde im Jahre 2002 durch Walter Riester, dem ehemaligen Arbeitsminister eingeführt. Der Staat ist bestrebt das Rentenniveau durch Zulagen und Steuerbegünstigungen anzuheben.
Zulagen berechtigt sind alle rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Selbständige, Arbeitslose und Azubi´s. Gerne prüfen wir auch, ob Sie Zulagen berechtigt sind.
Für jedes Kind gibt es außerdem auch noch eine staatliche Förderung. Nämlich 185 € jährlich und für alle Kinder, die ab 2008 geboren worden gibt es sogar 300 €.
Die Zulagen werden über die Öko-Steuer finanziert. Inzwischen nutzen rund 10 Millionen Bürger die Vorteile der Riester-Rente. Gerne prüfen wir für sie, ob sie Zulagen berechtigt sind.
Machen sie einfach den Vorsorge-Check.