bAV

 Die betriebliche Altersvorsorge ist in § 1 ff. BetrAVG geregelt. Sie besteht aus einem Mischsparvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Hierbei zahlt der Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen für den Arbeitnehmer. Dieser hat je nach Vertrag auch einen Sparanteil.

Auf der einen Seite entstehen Steuervorteile für den Arbeitgeber und auf der anderen Seite werden die Arbeitnehmer stärker an das Unternehmen gebunden.
Außerdem können die Arbeitnehmer mit wenig Aufwand einen Teil der großen Versorgungslücke schließen.

Machen sie den Vorsorge-Check einfach e-mail an info@bj-altersvorsorge.de